Was sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten...
Regel
1: keine Marken, keine Namen von Unternehmen |
Der wohl häufigste Fehler ist das
Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen.
Registrieren Sie keinen Domain-Namen, der einer
geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch
von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.
Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig
"Mercedes Schmidt" oder "Stefan Krupp" heißen sollten. Die
Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht
an dem Domain-Namen ein.
Problematisch sind auch Wortkombinationen,
wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder nivea-online.net.
Regel 2: keine Namen von Prominenten |
Sie sind ein Fan von Steffi Graf oder
Michael Jackson? Und unter steffigraf.de soll nun eine Fansite über die berühmte
Tennisspielerin entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten. Auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz.
Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn
ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reißen",
stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.
Regel 3: keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software |
Ähnlich wie Marken und Namen von
Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel
geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen,
TV-Sendungen und Software.
Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln
gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt.
Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen
ist.
Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com
und starwars-online.net.
Regel 4: keine Städtenamen und KFZ-Kennzeichen |
Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär.
Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de, celle.de oder badwildbach.com.
Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten und
Gemeinden! Dieses Recht stet ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt
übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top-Level-Domains, wie .com,
.net, .org oder .at.
Also, Finger weg von berlin.com
oder hannover.net!
Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch
das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig.
Regel 5: keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen |
Ebenfalls "gefährlich" sind alle
Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa
Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de
Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig mit
und geht hart gegen Inhaber von "nach Staat klingenden" Domains vor.
Regel 6: keine Tippfehler-Domains |
Seit einiger Zeit greift diese Unsitte auch
in Deutschland um sich: Durch sog. Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de
statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen
dubiose Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website zu
erhöhen.
Verzichten Sie auf solche "Spielchen". Die
Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen
Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im
Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.
Also, streichen Sie yehoo.de
und microsaft.com von Ihrer Wunschliste!
Regel 7: Zurückhaltung beim öffentl. Anbieten von Domains |
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus
juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Rechte Dritter verletzt
werden.
Jedoch gibt es in der aktuellen Rechtsprechung Tendenzen,
eine Wettbewerbsverletzung schon dann anzunehmen, wenn eine Domain öffentlich
zum Kauf angeboten wird.
Im Gegensatz zu andern Ländern, wo Domain-Namen schon
heute in großem Umfange gehandelt werden, ist die Situation in Deutschland einmal mehr
durch eine rigide Anwendung des Wettbewerbrechts gekennzeichnet. Offensichtlich herrscht
bei deutschen Gerichten die (fragwürdige) Ansicht vor, dass der Handel mit Domains
grundsätzlich unmoralisch und deshalb zu unterbinden
sei.
Ein Blick über den nationalen Tellerrand offenbart eine
völlig andere Situation: So werden etwa in den USA schon seit Jahren wertvolle Domains
öffentlich an den meistbietenden versteigert und
niemand nimmt daran Anstoß. Domains sind dort längst zu einem normalen Wirtschaftsgut
geworden.
Also: Auch in Deutschland dürfte sich im Laufe der Zeit
die Ansicht durchsetzen, dass (kennzeichnungsrechtlich unproblematische) Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.
Seien Sie aber vorerst eher zurückhaltend
beim öffentlichen Anbieten von Domain-Namen. Insbesondere darf nicht der Eindruck
entstehen, dass es Ihnen primär darum geht, den Marktauftritt eines anderen Unternehmens
zu verhindern.
Wir empfehlen deshalb folgende Strategie:
Füllen Sie Ihre Website mit Inhalten, z.B. mit Buchtipps,
Links, Werbebannern, Partner-Programmen, etc.
Aus Ihrer Website wird dann ein Unternehmen,
welches Sie unproblematisch zum Kauf anbieten dürfen. Der Käufer Ihres Unternehmens
erwirbt den Domain-Namen dann als Bestandteil Ihres Unternehmens und niemand wird daran
Anstoß nehmen.
Ein entwickelte Website hat zudem den Vorteil, dass dafür
im Regelfall ein höherer Preis erzielt werden kann
als für den Domain-Namen alleine.
Ungefährliche Domain-Namen |
Gehen Sie bei der Registrierung einer
eigenen Domain also wohlüberlegt vor.
Unproblematisch
sind im Regelfall folgenden Domain-Namen:
der eigene Vor- und/oder
Nachname, auch abgekürzt
der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit
oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., oHG)
rein allgemein beschreibende
Begriffe, wie wirtschaft-online.de, fussball.de, liberal.de,
politikwechsel.com, jahr2000.net, spass-haben.de, i-love-you.de
frei erfundene Phantasienamen,
wie z.B. xelo-top.de, uptixx.com, oder a9119a.de (achten Sie aber hierbei besonders
darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt
worden ist)
Mit freundlicher Genehmigung des Autors Florian
Huber, Wirtschaftsjurist (Univ.Bayreuth) |