Diese Erweiterung und die damit verbundenen Vereinfachungen bringen
        eine neue Qualität in den rhvLohn II. Die Zeiten, in denen Sie alte Datensicherungen
        "wiederherstellen" mußten, um einen einzelnen Mitarbeiter zu korrigieren, um
        anschließend alle Mitarbeiter noch einmal abzurechnen und die Ergebnisse zu verwerfen,
        gehören der Vergangenheit an. Bisher kannte der rhvLohn einen aktuellen Monat, für
        den Sie Abrechnungsdaten erfassen und dann die Abrechnung durchführen konnten. Für einen
        abgerechneten Monat konnten Sie keine rückwirkenden Änderung mehr an den
        Lohnabrechnungen der Mitarbeiter vornehmen. 
        Ab Januar'98 können Sie jeden Monat, den Sie abrechnen, nachträglich ändern! Dabei
        haben Sie die Möglichkeit, nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern auch Gruppen von
        Mitarbeitern oder gar alle Mitarbeiter in den Folgeabrechnungen beliebig oft zu
        korrigieren.
        Sie können sowohl Mitarbeiterstammdaten, variable Lohnarten als auch Firmenstamdaten
        ändern. rhvLohn II erkennt automatisch die notwendigen Nachverrechnungen. Beispiele
        hierfür sind: 
          - Sie haben in einem abgerechneten Monat einen Akkordzuschlag vergessen. Sie tragen ihn
            nach, der Monat wird automatisch korrigiert und die Auszahlungsdifferenz wird im aktuellen
            Monat aufgeführt und überwiesen.
- Eine drei Monate zurückliegende Steuerklassenänderung wurde nicht eingetragen. Sie
            ändern die Steuerklasse und alle betroffenen Monate werden neu abgerechnet.
- Sie tragen die Änderung eines Krankenkassenbeitragssatzes zu spät ein. Alle
            Mitarbeiter, die betroffen sind, werden nachverrechnet.
- Bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrenzen werden alle Mitarbeiter überprüft.
Neben der "Berechnung" erstellt rhvLohn II u.a. folgende Dokumente für Sie: 
          - In der aktuellen Lohnabrechnung werden die Auszahlungsdifferenzen als Nettobe- und
            -abzüge ausgewiesen. Diese Differenzen werden natürlich auch im Zahlungsverkehr
            berücksichtigt.
- Optional können auch der nachverechnete Monat und alle Monate bis zum aktuellen Monat
            gedruckt werden, da z.B. infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen nicht nur der
            nachverrechnete Monat, sondern auch die Folgemonate neu berechnet wurden.
- Für alle nachverrechneten Monate können automatisch Korrekturmeldungen für die
            Lohnsteueranmeldung erzeugt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, gezielt einzelne
            Lohnsteueranmeldungen nachzudrucken.
- Das gleiche gilt natürlich auch für die Krankenkassenmeldungen.