Diese Erweiterung und die damit verbundenen Vereinfachungen bringen
eine neue Qualität in den rhvLohn II. Die Zeiten, in denen Sie alte Datensicherungen
"wiederherstellen" mußten, um einen einzelnen Mitarbeiter zu korrigieren, um
anschließend alle Mitarbeiter noch einmal abzurechnen und die Ergebnisse zu verwerfen,
gehören der Vergangenheit an. Bisher kannte der rhvLohn einen aktuellen Monat, für
den Sie Abrechnungsdaten erfassen und dann die Abrechnung durchführen konnten. Für einen
abgerechneten Monat konnten Sie keine rückwirkenden Änderung mehr an den
Lohnabrechnungen der Mitarbeiter vornehmen.
Ab Januar'98 können Sie jeden Monat, den Sie abrechnen, nachträglich ändern! Dabei
haben Sie die Möglichkeit, nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern auch Gruppen von
Mitarbeitern oder gar alle Mitarbeiter in den Folgeabrechnungen beliebig oft zu
korrigieren.
Sie können sowohl Mitarbeiterstammdaten, variable Lohnarten als auch Firmenstamdaten
ändern. rhvLohn II erkennt automatisch die notwendigen Nachverrechnungen. Beispiele
hierfür sind:
- Sie haben in einem abgerechneten Monat einen Akkordzuschlag vergessen. Sie tragen ihn
nach, der Monat wird automatisch korrigiert und die Auszahlungsdifferenz wird im aktuellen
Monat aufgeführt und überwiesen.
- Eine drei Monate zurückliegende Steuerklassenänderung wurde nicht eingetragen. Sie
ändern die Steuerklasse und alle betroffenen Monate werden neu abgerechnet.
- Sie tragen die Änderung eines Krankenkassenbeitragssatzes zu spät ein. Alle
Mitarbeiter, die betroffen sind, werden nachverrechnet.
- Bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrenzen werden alle Mitarbeiter überprüft.
Neben der "Berechnung" erstellt rhvLohn II u.a. folgende Dokumente für Sie:
- In der aktuellen Lohnabrechnung werden die Auszahlungsdifferenzen als Nettobe- und
-abzüge ausgewiesen. Diese Differenzen werden natürlich auch im Zahlungsverkehr
berücksichtigt.
- Optional können auch der nachverechnete Monat und alle Monate bis zum aktuellen Monat
gedruckt werden, da z.B. infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen nicht nur der
nachverrechnete Monat, sondern auch die Folgemonate neu berechnet wurden.
- Für alle nachverrechneten Monate können automatisch Korrekturmeldungen für die
Lohnsteueranmeldung erzeugt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, gezielt einzelne
Lohnsteueranmeldungen nachzudrucken.
- Das gleiche gilt natürlich auch für die Krankenkassenmeldungen.